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Kosten Osteopathie

Abrechnung & Kostenübernahme

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Basis der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Private Kassen, Beihilfe & Zusatzversicherungen:

Die Kosten werden von privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie entsprechenden Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen in der Regel ganz oder anteilig erstattet. Detaillierte Informationen zu den Erstattungsmodalitäten finden Sie in unseren FAQs.

Gesetzliche Krankenkassen:

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen. Die Voraussetzungen (z. B. eine ärztliche Empfehlung) und die Höhe der Erstattung variieren jedoch stark. Bitte informieren Sie sich daher vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über deren aktuelle Regelungen.

Kostenerstattung – Wichtige Voraussetzungen

Eine Erstattung ist in der Regel nur möglich, wenn:

  • die Behandlung in einer Praxis erfolgt, die Mitglied in einem osteopathischen Berufsverband ist.

  • eine osteopathische Ausbildung mit mindestens 1.350 Stunden absolviert wurde.

  • der Osteopath zusätzlich Heilpraktiker oder Arzt ist, da nur dann eine Diagnose gestellt werden darf.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Falls Sie einen Termin verschieben oder absagen müssen, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus (per Doctolib oder telefonisch/Anrufbeantworter).

Bei verspäteten Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, die ausgefallene Behandlungszeit privat in Rechnung zu stellen.

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